Definition Treuhänder
" Treuhänder: (aus dem Wirtschaftslexikon)
Persönliche Voraussetzungen: Der Treuhänder muss vertrauenswürdig und sachkundiger Experte sein und die Gewähr bieten, die ihm anvertrauten Interessen uneigennützig wahrzunehmen. Er muss sein Amt treu und gewissenhaft führen und seine Aufgaben sorgfältig und ordnungsgemäss durchführen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darf er nicht für sich oder andere auswerten. Der Treuhänder muss keiner bestimmten Berufsgruppe angehören. Seine Kompetenz kann durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe mit sehr hoher fachlicher Qualifikation zum Ausdruck kommen."